Aktuelle Informationen zum Bürgerbegehren mit kurzer Erläuterung:

Das Bürgerbegehren / Der Bürgerentscheid 


Grundlage:

Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sieht die Möglichkeit vor, Bürger über Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. den Beschluss zur Verfolgung der Errichtung von Photovoltaikanlagen) der Gemeinde entscheiden zu lassen (Bürgerentscheid).

Der Bürgerentscheid kann entweder über

  • Beschluss der Gemeindevertretung

oder

  • ein Bürgerbegehren  

beantragt werden.


Für Hagen ist der Antrag beim Amt Bad Bramstedt Land einzureichen. Die genehmigende kommunale Aufsichtsratsbehörde ist der Landkreis Bad Segeberg.


Anforderungen:

Ein Bürgerbegehren unterliegt strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen und ist auf die Stellung einer Frage gerichtet.

Die Formulierung muss 

  • das Bürgerbegehren hinreichend und klar zum Ausdruck bringen 

und darf

  • die freie und sachliche Willensbildung der Bürger, insbesondere durch beleidigende, polemische oder suggestive Formulierungen nicht gefährden.


Weiterhin muss das Begehren durch die Initiatoren inhaltlich begründet werden.

In einer Unterschriftenaktion müssen dann 15% der Wahlberechtigten (Hagen rd. 396, davon 60) in 6 Monaten das Bürgerbegehren unterschreiben. (Hinweis: in Hagen haben in 2 Tagen 139 Bürger unterschrieben).

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens obliegt der kommunalen Aufsichtsbehörde des Landkreis Bad Segeberg.

Status:
Das Bürgerbegehren wurde durch den Landkreis Bad Segeberg genehmigt.


Das Hagener Bürgerbegehren:

Nachdem die Gemeindevertretung, trotz mehrfacher Anfragen, abgelehnt hat, die Bürger von Hagen in die Entscheidung zum Bau von Industrie Solarparks einzubinden, haben sich drei Bürger von Hagen (die Initiatoren) entschieden ein Bürgerbegehren zu beantragen.

Dieser Antrag und das Verfahren folgt strengen Regeln und konnte nur mit juristischer Begleitung und in enger Abstimmung mit dem Landkreis Bad Segeberg bewältigt werden.

Die Formulierung der Fragen und der Begründungen wurde mit dem Landkreis Bad Segeberg im Vorfeld geklärt, um den Antrag nicht zu gefährden. 

Das Bürgerbegehren orientiert sich ausschließlich an zwei erfolgten Aufstellungsbeschlüsse zum Bau von Industrie Photovoltaik-Anlagen in ihrer vorliegenden Form.

Vorausgegangene Grundsatzbeschlüsse sind für das Bürgerbegehren juristisch irrelevant.

Nachdem nunmehr das Bürgerbegehren genehmigt wurde und die Gemeindevertretung eine, gemäß Gemeindeverordnung vorgeschriebene, Gemeindevertretersitzung zum Thema Bürgerbegehren am 07.01.2025 abgehalten hat, erlauben wir uns, euch den Text zum Bürgerbegehren nebst weiteren Schriftverkehr der Initiatoren im folgenden zur Kenntnis zu bringen.


Gerne berücksichtigt auch den „Reiter“ - Juristischer Vermerk Bürgerbegehren -. Dieser anonymisierte Vermerk wurde von einer sehr renommierten deutschen Kanzlei in meinem Auftrag verfasst und gibt tieferen Einblick in die demokratischen Rechte der Bürger von Hagen.

Berücksichtigt auch gerne folgenden Link, bei dem u.a. der Antrag auf Aufstellungsbeschluss für einen Solarpark der Firma Sonnenlicht einzusehen ist. Dieser Antrag ist Grundlage und Gegenstand des erfolgten Aufstellungbeschlusses der Gemeindevertretung für die östliche Bebauung in Hagen.


https://www.bad-bramstedt-land.sitzung-online.de/bi/___tmp/tmp/45081036/sxRHZ9IkKa2VL3R4ZuWCHhchf8kMs96J7K1SEYvJ/TZPuWlNf/98-Anlagen/03/ProjektSolarparkHagen_AntragaufAufstellungsbes.pdf

Alleine im östlichen Industriepark rund 175.000 Panel. Wollen wir das?

prohagen.com

Paul Jähn



Das Bürgerbegehren für die östliche Bebauung von Hagen mit Abstimmungsfrage:

Bürgerbegehren 

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hagen beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hagen folgende
Fragestellung zum Bürgerentscheid vorgelegt wird:

Sind Sie dafür, den in der Sitzung der Gemeindevertretung Hagen vom
23. Oktober 2024 unter Tagesordnungspunkt 10.3 gefassten
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für das Gebiet „Östlich der Bebauung Hagen
und östlich Klärteiche Ost, Östlich Spitzkamp, nördlich der
Hauptstraße (K32), südlich Gemeindegrenze Armstedt,
westlich L122“ aufzuheben und damit im Ergebnis die
Planungen für den Bau einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV
in diesem Gebiet zu beenden?


Begründung:
Die Gemeindevertretung Hagen hat in Ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2024 unter Tagesordnungspunkt 10.3 beschlossen, dass für das Gebiet „Östlich der Bebauung Hagen und östlich Klärteiche Ost, Östlich Spitzkamp, nördlich der Hauptstraße (K32), südlich Gemeindegrenze Armstedt, westlich
L122“ ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, um so Planungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV durch einen Investor zu ermöglichen. Von dem Vorhaben betroffen ist eine Fläche von deutlich mehr als 60 Hektar (600.000 m2).
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten, dass die Errichtung einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV einer solchen Dimension in Hagen einen erheblichen negativen Einfluss auf das Landschaftsbild haben und so unter anderem den Erholungswert des Gebietes beeinträchtigen würde.
Dadurch könnte die Attraktivität von Hagen als Wohnort verringert werden, was im schlimmsten Fall langfristig zu einem Wegzug von Anwohnern führen könnte. Ein solcher Wegzug von Anwohnern ginge wiederum mit geringeren Steuereinnahmen für die Gemeinde Hagen und einem möglichen
Wertverlust von Immobilien einher. Hinzu kommt, dass durch den Bau der PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen versiegelt würden.
Schließlich befürchten die Initiatoren des Bürgerbegehrens, dass durch die Planungen der Gemeinde Lebensräume für die Vogel- und Tierwelt beeinträchtigt werden könnten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den durch das Gemeindegebiet verlaufenden Wildkorridor. Denn obwohl der von
der Gemeinde gefasste Aufstellungsbeschluss auch eine Fläche betrifft, die den Wildkorrido schneidet, enthält er keinerlei Regelungen, die eine spätere Bebauung oder Einzäunung dieser Fläche ausschließen.

Kosten:
(Kosten werden von der zuständigen Verwaltung geschätzt)

Abstimmungsfrage:
Sind Sie dafür, den in der Sitzung der Gemeindevertretung Hagen vom 23. Oktober 2024 unter Tagesordnungspunkt 10.3 gefassten Beschluss zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Östlich der Bebauung Hagen und östlich Klärteiche Ost, Östlich Spitzkamp,
nördlich der Hauptstraße (K32), südlich Gemeindegrenze Armstedt, westlich L122“ aufzuheben und damit im Ergebnis die Planungen für den Bau
einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV in diesem Gebiet zu beenden?


Das Bürgerbegehren für die süd-westliche Bebauung von Hagen mit Abstimmungsfrage:

Bürgerbegehren 


Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hagen beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hagen folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid vorgelegt wird:

Sind Sie dafür, den in der Sitzung der Gemeindevertretung Hagen vom
23. Oktober 2024 unter Tagesordnungspunkt 10.1 gefassten
Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für das Gebiet „südwestlich der Bebauung
Hagen, beidseitig Hauptstraße (K32), beidseitig Ginsterweg,
westlich Meindiek“ aufzuheben und damit im Ergebnis die
Planungen für den Bau einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV
in diesem Gebiet zu beenden?


Begründung:

Die Gemeindevertretung Hagen hat in Ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2024 unter Tagesordnungspunkt 10.1 beschlossen, dass für das Gebiet „südwestlich der Bebauung Hagen, beidseitig Hauptstraße (K32), beidseitig Ginsterweg, westlich Meindiek“ ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufgestellt wird, um so Planungen für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV durch einen Investor zu ermöglichen.
Von dem Vorhaben betroffen ist eine Fläche von deutlich mehr als 60 Hektar (600.000 m2).
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten, dass die Errichtung einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV einer solchen Dimension in Hagen einen erheblichen negativen Einfluss auf das Landschaftsbild haben und so unter anderem den Erholungswert des Gebietes beeinträchtigen würde.

Dadurch könnte die Attraktivität von Hagen als Wohnort verringert werden, was im schlimmsten Fall langfristig zu einem Wegzug von Anwohnern führen könnte. Ein solcher Wegzug von Anwohnern ginge wiederum mit geringeren Steuereinnahmen für die Gemeinde Hagen und einem möglichen
Wertverlust von Immobilien einher. Hinzu kommt, dass durch den Bau der PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen versiegelt würden.
Schließlich befürchten die Initiatoren des Bürgerbegehrens, dass durch die Planungen der Gemeinde Lebensräume für die Vogel- und Tierwelt beeinträchtigt werden könnten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den durch das Gemeindegebiet verlaufenden Wildkorridor.
Denn obwohl der von der Gemeinde gefasste Aufstellungsbeschluss auch eine Fläche betrifft, die den Wildkorridor schneidet, enthält er keinerlei Regelungen, die eine spätere Bebauung oder Einzäunung dieser Fläche ausschließen.

Kosten:
(Kosten werden von der zuständigen Verwaltung geschätzt)

Abstimmungsfrage:
Sind Sie dafür, den in der Sitzung der Gemeindevertretung Hagen vom 23. Oktober 2024 unter Tagesordnungspunkt 10.1 gefassten Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „südwestlich der Bebauung Hagen, beidseitig Hauptstraße (K32), beidseitig Ginsterweg, westlich Meindiek“ aufzuheben und damit im Ergebnis die Planungen für den Bau einer PV-Freiflächenanlagen / Agri-PV in diesem Gebiet zu beenden?