Angst vor Windkraft?

Können die Bürger von Hagen wirklich nicht mitreden?


Können in Hagen Windkraftanlagen ohne Beteiligung der Gemeinde und Bürger errichtet werden?
Derzeit Nein


1. „Pest oder Cholera“
Nach der Gemeinderatssitzung vom 07.01.2025 gingen viele Bürger mit der Info nach Hause „Wenn keine Flächen- bzw. Agri-PV-Anlagen genehmigt werden, dann werden eben Windkraftanlagen installiert“. Diese Aussage betraf insbesondere die für Flächen-PV vorgesehenen Flächen östlich der Bebauung Hagen.

2. Aussage des Gemeinderates 
Seitens des Gemeinderats wurde die nachfolgend abgebildete Karte vorgeführt, die um die Hagener Bebauung herum blau eingefärbte Gebiete darstellt, auf denen nach der Landesplanung Windkraftanlagen aufgestellt werden könnten. 
 


Potentialfläche (obiges Bild) für Windenergie gemäß der Ziele der Raumordnung der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein-Fortschreibung 2021; Datenstand September 2024

Quelle: https://schleswig-holstein.de/mm/downloads/MILIG/lepWind_teilfortschreibung_2024/Potentialflaechenkarte_20240925_300dpi.pdf

Nach Angaben der Gemeindevertreter in mehreren Sitzungen habe die Gemeinde auf diesen Gebieten keine Möglichkeit, bei der Errichtung von Windkrafträdern planerisch mitzuwirken.
Übersehen wurde hier scheinbar, dass  es sich bei den auf dieser Karte ausgewiesenen blauen Flächen um Potentialflächen für Windenergie handelt. Diese Flächen sind lediglich nicht ausgeschlossen für Windkraft. Eine Möglichkeit zur Beteiligung seitens der Gemeinde besteht hier sehr wohl. 
 
In der Legende zu dieser Karte ist u. a. zu lesen: 
 

  • Bei der Potentialfläche handelt es sich um jene Flächen, die nach Anwendung der Ausschlusskriterien verbleiben.
  • Die Potentialfläche steht der Regionalplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung zur Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten zur Verfügung.
  • Bei der Potentialfläche handelt es sich nicht um Vorranggebiete.


Die komplette Potentialkarte finden Sie hier:
https://schleswig-holstein.de/mm/downloads/MILIG/lepWind_teilfortschreibung_2024/Potentialflaechenkarte_20240925_300dpi.pdf

Den Artikel findet man unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/windenergie-raeumliche-steuerung/Downloads/karte_potenzialflaechen 

  • Die blauen Flächen weisen lediglich die „Windpotentialflächen“ aus. 
  • Hier wurden gesetzlichen Mindestabstände, zum Beispiel zu Gemeinden, abgezogen.
  • Alle Gemeinden konnten zu den blauen Flächen beim Amt Stellung nehmen und Gründe benennen, um die blauen Flächen weiter zu verkleinern und sich gegen „neue“ Vorranggebiete zu wehren.

Der Landesentwicklungsplan befindet sich aktuell in Änderung und wird vermutlich noch im Jahr 2025 veröffentlicht. Wie dieser aussehen wird, wissen wir nicht. Hagen könnte ein Vorranggebiet bekommen, oder eben auch nicht.

Im Detail nachlesen kann man das hier:

https://www.segeberg.de/B%C3%BCrger-innen-Service/index.php?ModID=10&object=tx%2C3466.2.1&La=1&NavID=3466.14.1&ort=3466.46&FID=3466.404.1

3. Potentialflächen und Vorrangflächen
Im Gegensatz zu den Potentialflächen hätte die Gemeinde auf ausgewiesenen Vorrangflächen wohl tatsächlich keine Möglichkeit, die Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern bzw. planerisch mit zu gestalten.

Die aktuell gültigen Vorranggebiete sind auf einer Karte auf der Webeseite https://www.windenergie-planung.de abgebildet und in „orange“ eingezeichnet (siehe Karte unten).

Achtung: Dies ist keine offizielle Karte des Landes Schleswig-Holstein.

Die Initiatoren der Bürgerbegehren Kai Hauschildt, Nils Johannisson, Gerd Springmann