Fakten-Check

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Was ist ein Bürgerbegehren?

  • Ist der Antrag einen Bürgerentscheid durchzuführen.


Was ist ein Bürgerentscheid?

  • Ist die Abstimmung der Bürger einer Gemeinde über eine kommunalpolitische Sachfrage.


Das Verfahren ist also ZWEISTUFIG

Das Bürgerbegehren:

  • muss bestimmte Formvorschriften erfüllen.
  • muss schriftlich mit Fragestellung und Begründung erfolgen sowie den notwendigen Stimmen (Unterschriften) abgegeben werden.
  • Das Begehren muss eine Entscheidung zum Inhalt haben.


Notwendige Stimmen für ein Bürgerbegehren:

  • bis zu 20.000 Einwohner - benötigt das Begehren mindesten 15% der Stimmen.
  • Im Fall der Gemeinde Hagen sind das rd. 60 Stimmen - das Bürgerbegehren konnte rd. 136 Stimmen verzeichnen.


Notwendige Stimmen für einen Bürgerentscheid  am 23.02.2025 zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.10.2024:

  • bis zu 20.000 Einwohner - benötigt der positive Entscheid mindestens 30% der Stimmen.
  • Im Fall der Gemeinde Hagen wären das rd. 119 Stimmen, wenn man von 396 stimmberechtigten Bürgern ausgeht.
  • Es gilt die Mehrheit entscheidet und wird durch eine Mindestzustimmungserfordernis ergänzt.


Quelle: https://sh.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/SH/Publikationen-SH/Leitfaden_Buergerbegehren_SH_2024.pdf