Fakten-Check
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Was ist ein Bürgerbegehren?
- Ist der Antrag einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Was ist ein Bürgerentscheid?
- Ist die Abstimmung der Bürger einer Gemeinde über eine kommunalpolitische Sachfrage.
Das Verfahren ist also ZWEISTUFIG
Das Bürgerbegehren:
- muss bestimmte Formvorschriften erfüllen.
- muss schriftlich mit Fragestellung und Begründung erfolgen sowie den notwendigen Stimmen (Unterschriften) abgegeben werden.
- Das Begehren muss eine Entscheidung zum Inhalt haben.
Notwendige Stimmen für ein Bürgerbegehren:
- bis zu 20.000 Einwohner - benötigt das Begehren mindesten 15% der Stimmen.
- Im Fall der Gemeinde Hagen sind das rd. 60 Stimmen - das Bürgerbegehren konnte rd. 136 Stimmen verzeichnen.
Notwendige Stimmen für einen Bürgerentscheid am 23.02.2025 zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.10.2024:
- bis zu 20.000 Einwohner - benötigt der positive Entscheid mindestens 30% der Stimmen.
- Im Fall der Gemeinde Hagen wären das rd. 119 Stimmen, wenn man von 396 stimmberechtigten Bürgern ausgeht.
- Es gilt die Mehrheit entscheidet und wird durch eine Mindestzustimmungserfordernis ergänzt.