400.000 Solarpanel für Hagen? 

Gemeindevertretung befasst sich mit zwei Industrieparks auf ca. 160 ha in der Gemarkung Hagen. 

Offener Brief an den Bürgermeister der Gemeinde Hagen, Schleswig Holstein 

 

Sehr geehrter Herr Holm, 

sehr geehrte Gemeindevertretung, 

die Gemeindevertreter der Gemeinde Hagen haben in ihrer Sitzung am 19.02.2024 und auf der Home Page der Gemeinde über zwei mögliche Freiflächen Photovoltaik Anlagen in der Gemarkung Hagen informiert. 

Offensichtlich gibt es Bestrebungen ca. 30 % der Grün – und Ackerflächen der Gemarkung Hagen (ca. 520 ha) der Natur zu entziehen

Dies mit dem Argument künftiger Einnahmequellen für die Gemeinde, ohne dass hierfür Kosten entstehen würden. 

Die den Bürgern gewährten Informationen sind sehr begrenzt, unvollständig und in ihrer Darstellung teilweise falsch. 

Aus Sicht des Unterzeichners ergibt sich ein sehr hohes Maß an offenen Fragen, die es bei einem derart massiven Eingriff in die Natur und die Lebensqualität der Bürger von Hagen im Vorfeld zu berücksichtigen gilt. 

 

Die Industrieparks 

Mündlich wurden in der Gemeindevertreter Sitzung am 19.02.2024 zwei mögliche Industrieparks in der Gemarkung Hagen und zwar im Osten und im Süden. 

  1. Ist es richtig, dass es sich um eine mögliche Fläche von insgesamt ca. 160 ha handelt? 

Ca. 85 ha im Osten

Ca. 75 ha im Süden

  1. Gibt es bereits eine Grundsatzentscheidung der Gemeindevertreter zu der Errichtung von Industrieparks in der Gemarkung Hagen?
  2. Wer berät die Gemeindevertreter in wirtschaftlichen und juristischen Fragen zu dem Thema Photovoltaik Industrieparks und welche Kosten werden der Gemeinde im Vorfeld hierdurch entstehen?
  3. Nach welchen Kriterien werden Berater und Sachverständige durch die Gemeindevertreter ausgesucht? Wie ist die unabhängige Beratung im Interesse der Gemeindevertreter und Bürger von Hagen sichergestellt?
  4. Welcher Zeitplan liegt der Entscheidungsfindung zugrunde und welche Genehmigungsverfahren und Gutachten sind erforderlich (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bodengutachten, Blend-/Verkehrsgutachten,etc.).
  5. Für welche Laufzeit sollen die Industrieparks gegebenenfalls genehmigt werden und welche Garantien (z.B. Bankbürgschaft, Pfandrechte, etc.) strebt die Gemeindevertretung an, um die Investitionen, den Betrieb, den Rückbau, etc. abzusichern?
  6. Nach welchen Kriterien soll die Standortauswahl erfolgen ohne das Landschaftsbild und die Lebensqualität der Bürger zu beschädigen?
  7. Welche Kriterien legt die Gemeinde bei der Dimensionierung der Flächen für die Solaranlagen sowie dazugehörigen Flächen zu Grunde?
  8. Hat die Gemeindevertretung die alternative Bestückung von Dachflächen in der Gemeinde Hagen ausreichend geprüft? Welche nachvollziehbaren Unterlagen/Berechnungen hierzu gibt es?

 

Die Finanzwirtschaftlichen Eckdaten 

  1. Sind mögliche Betreiber der Industrieparks den Gemeindevertretern bekannt? 

Welche Bonitäts- und Referenzprüfungen wurden vorgenommen? 

  1. Welche Vorlaufkosten werden der Gemeinde Hagen entstehen? Wie werden diese finanziert? Ab wann rechnen die Gemeindevertreter mit Einnahmen aus dem Betrieb eines Industrieparks?
  2. Liegen vollständige und nachvollziehbare wirtschaftliche Berechnungen hierzu vor? 
  3. Auf 160 ha können ca. 400.000 (!) Solarmodule (ca. 2.500 Solarmodule / ha) aufgestellt werden. Wann werden die Gemeindevertreter sich mit einem Aufstellungsplan befassen können und das Gesamtkonzept den Bürgern vorstellen?
  4. Die Erträge pro Jahr und ha sind auf Basis vorliegender Informationen (Vortrag der Gemeindevertreter, Internetrecherche)
  • Ca. 35.500,- € für den Betreiber
  • Ca. 4.500,- € für den Landeigentümer
  • Ca. 950,- € für die Gemeinde (vor Abzügen Bezirksumlage, Fördergelder, etc.)
  1. Welcher Rechtsform sollen die Betreibergesellschaften unterliegen? (Kommanditgesellschaft? GmbH & Co. KG?)
  2. Wie hoch soll die Kapitalausstattung der Komplementärgesellschaft sein?
  3. Wieviel Kommanditanteile sind vorgesehen?  Welcher Preis je Kommanditanteil?
  4. Wie könnte eine Beteiligung der Bürger gestaltet werden? Z.B. über Bündelung der Interessen/Anteile in einer Treuhandgesellschaft oder einer Genossenschaft? Welche nachvollziehbaren Überlegungen gibt es hierzu?
  5. Wieviel Euro sind für den Rückbau der Industrieparks veranschlagt? Nach welchen allgemein zugänglichen Indizes sind die Kosten berechnet? Welche Garantien für die Gemeinde sind vorgesehen?
  6. Wie hoch ist nach Einschätzung der Gemeindevertreter der Wertverlust von Wohngebäuden in Hagen, sofern die Industrieparks errichtet werden. Ist dieser Aspekt in der Entscheidungsfindung ausreichend berücksichtigt?
  7. Wer berät die Gemeinde bei der Strukturierung und Ausgestaltung der Finanzwirtschaftlichen Eckdaten (Juristen mit einschlägiger Erfahrung in der Ausgestaltung von Struktur und Verträgen von Industrieparks, Gesellschaftsrechtler, Gebäudemakler, etc.)  
  8. Wann können die Bürger von Hagen mit der Vorlage einer wirtschaftlichen Kosten - / Nutzenrechnung der Maßnahme „Photovoltaik Industriepark“ rechnen. Wen sieht die Gemeinde für die Mandatierung eines neutralen Beraters vor?

 

Die Natur 

 

  1. Sind die Gemeindevertreter bereits in einem strukturierten Austausch mit dem NABU, Landwirten, Jägerschaft, etc. um die Auswirkungen der möglichen Industrieparks auf das Landschaftsbild, seltene Arten von Pflanzen und / oder Tieren (z.B. Schwarzstorch, Rotwild, Insekten, etc.) zu berücksichtigen? 
  2. Ist sichergestellt, dass die vom Bund für Naturschutz und Landesjagdverband ermittelten Wanderkorridore Wildquerung bei der Dimensionierung der Industrieparks vollumfänglich geschützt werden.
  3. Welche Naturschutzmaßnahmen für eine positive Flächennutzung (z.B. Feuchtbiotop) sind geplant, um den Flächenverbrauch zu entschärfen. Welche Garantien werden für die Errichtung und den Erhalt gefordert?
  4. Wie wird sichergestellt, dass das Landschaftsbild und der Naherholungswert für die Bürger durch die Industrieparks nicht beschädigt werden.
  5. Welche nachvollziehbaren Unterlagen zu der Versiegelung der Flächen sowie die Auswirkung auf die Bodenqualität und die lokale Hydrologie liegen den Gemeindevertretern für die Entscheidungsfindung vor.
  6. Welche Auflagen für die Eingrünung möglicher Anlagen sieht das Konzept der Gemeindevertreter vor? Welche Garantien für die Errichtung und den Erhalt der begrünten Flächen werden gefordert?
  7. Wieviel fruchtbarer Ackerboden soll gegebenenfalls seiner Nutzung entzogen werden? Sind hierzu die internationalen Krisenlagen und Klimaänderungen hierzu nachvollziehbar berücksichtigt worden?
  8.  Wie ist sichergestellt, dass die Tiefe der Modulreihen max. 5 Meter beträgt und der Versiegelungsgrad der Anlagen und sonstigen Flächen max. 5% beträgt? Wie ist eine enge Höhenbegrenzung bei der Anordnung der Module sichergestellt?
  9. Findet ein Austausch mit den Nachbargemeinden statt, um die übergreifenden Einflüsse der Planungen zu berücksichtigen?
  10. Wer berät die Gemeindevertreter bei der Einschätzung und finanziellen Aspekte der Naturschutzbedürfnisse?

 

 

Die Legitimation 

Bei den Prüfungen zu der Errichtung industrieller Photovoltaik Parks handelt es sich aus Sicht des Unterzeichners um einen hoch komplexen Vorgang, der von neutralen wirtschaftlichen Beratern und Juristen begleitet werden muss. 

Nur so können die Gemeindevertreter sicherstellen, dass die Interessen aller Bürger von Hagen berücksichtigt werden und eine fundierte und vollständige Entscheidungsvorlage erarbeitet werden kann. 

Der massive Eingriff in die Natur, die Lebensqualität in Hagen aber auch in die Sachwerte der Bürger macht eine substanzielle und laufende Information der Gemeindevertreter notwendig. 

Auch bedarf es einer klaren Aufstellung für die der Gemeinde kurzfristig entstehenden Kosten und der möglichen, in der Zukunft liegenden, Erträge. Die Darstellung und die Argumentation hierzu waren in der Gemeindevertreter Sitzung am 19.02.2024 völlig unzureichend. 

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Gemeindevertreter mit der Wahl von Mai 2023 autorisiert wurden, eine Entscheidung zu einem Generationenvertrag dieser Tragweite auf Basis ihres Mandates zu treffen. 

Auch im Interesse der Gemeindevertreter selber sollte unbedingt neutraler Sachverstand hinzugezogen werden, ehe Fakten geschaffen werden. 

Auch sollten die Gemeindevertreter prüfen, ob ein derartiger Generationenvertrag einen Bürgerentscheid sinnvoll erscheinen lässt. Dies auch, um etwaigen juristischen Weiterungen bereits im Vorfeld zu begegnen. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Unterzeichner (Bürger von Hagen) Generalbevollmächtigter eines marktführenden Unternehmens für Energietechnik (auch Photovoltaik) ist und mit den Anforderungen an einen Photovoltaik Industriepark sehr vertraut ist. 

Gern stehe ich für einen weiteren konstruktiven Informationsaustausch zur Verfügung. 

Hagen, der 10.03.2024 

 

Paul Jähn 

Dorfstrasse 19 

24576 Hagen 

M. +49 172 41 92 860 

[email protected] 

Quellen: Information Gemeindevertreter, Internet Recherche, Expertengespräche